Gemäß dem Beschluss der Generalversammlung vom 4. August 2006 über die genehmigte Kapitalerhöhung, einhergehend mit den Richtlinien des Schweizerischen Obligationsrecht (OR), endet die Zeichnungsfrist zum 02. August 2008.
Auf Grund des eingeräumten Widerrufrechtes wird die Gesellschaft alle liberierten Zeichnungen bis einschließlich heute für die vorzunehmende Kapitalerhöhung berücksichtigen.
Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird am Freitag den 25.07.2008 per Verwaltungsratssitzung vorgenommen. |