Zur heutigen Generalversammlung ist gemäss den statuarischen und gesetzlichen Bestimmungen eingeladen worden durch Publikation im Schweizerischen Handelsblatt Nr. 36, Seite 40 vom 21.02.2008.
Die ausserordentliche Generalversammlung hat heute um Uhr 14.00 in den Räumlichkeiten des Parkhotels Zug, Industriestrasse 14, 6304 Zug, stattgefunden.
Die absolute Mehrheit der Stimmen war anwesend. Vorsitz hatte Herr Hansjörg Suter, einziges Mitglied des Verwaltungsrates. Als Stimmenzähler und Protokollführerin amtet die Urkundsperson Frau Daniela von Flüe.
Die heutige ausserordentliche Generalversammlung war somit ordnungsbemäß konstituiert und für die vorgesehenen Traktanden beschlussfähig.
Das Geländeteam bestand aus einem Geologen, zehn Arbeitern und zwei Fahrern. Für die topographische Geländeaufnahme wurde ein Topograph auf Zeit engagiert, ebenso ein Geologe zur Erstellung einer Explorationsdatendatei und kartographischen Darstellung von Topographie und geologischen Kartierungsergebnissen.
Das Ausheben der Untersuchungsgräben querschlägig zur vererzten Struktur/Formation wurde fortgesetzt, ebenso deren geologische Kartierung. Die nachstehende Tabelle verdeutlicht den Arbeitsfortschritt.
Es wurden folgende Beschlüsse genehmigt:

1. Statutenänderungen

Art. 3 – Aktienkapital
„Das Aktienkapital besteht aus Stammaktien (common stock) und aus Vorzugsaktien (preferred stock).
Hinsichtlich der Vorzugsaktien verpflichtet sich die Gesellschaft, die Aktionäre am Gewinn zu beteiligen, d.h. aus dem Bilanzgewinn eine jährliche Dividende auszuschütten, die von der Generalversammlung festgesetzt wird.
Von der durch die Generalversammlung festgesetzten Dividende wird vorab 10% allein an die Eigentümer der Vorzugsaktien ausgeschüttet. Die restlichen 90 % der Dividende werden an sämtliche Aktionäre (Eigentümer von Stammaktien und Eigentümer von Vorzugsaktien) ausgeschüttet.
Die Vorzugsaktien haben das gleiche Stimmrecht wie die Stammaktien.
Art. 4a – Genehmigte Kapitalerhöhung
Der Verwaltungsrat kann bis zum 02.08.2008 das Aktienkapital der Gesellschaft um maximal CHF 97.200,00 erhöhen, durch Ausgabe von maximal 9.720.000,00 neuen Inhaber-Vorzugsaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01. Der Erhöhungsbetrag ist voll einzuzahlen. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist möglich.
Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden vom Verwaltungsrat frei zugewiesen.
Art. 22 – Mitteilungen und Bekanntmachungen
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
Sofern die Adressen sämtlicher Aktionäre bekannt sind, können Einberufungen und Mitteilungen durch Brief an die Aktionäre erfolgen.

2. Abschließende Feststellung

Der Verwaltungsrat wird beauftragt, die vorstehenden Beschlüsse der Generalversammlung auszuführen und die erforderliche Handelsregisteranmeldung vorzunehmen. |